Art. 2 32023D0392BESCHLUSS (EU) 2023/392 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2023 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0393BESCHLUSS (EU) 2023/393 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2023 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0394BESCHLUSS (EU) 2023/394 DER KOMMISSION vom 15. Februar 2023 zur Änderung des Anhangs A der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Monaco
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2481BESCHLUSS (EU) 2023/2481 DER KOMMISSION vom 10. November 2023 zur Festlegung indikativer Zielbereiche für die unionsweit geltenden Leistungsziele für das Flugverkehrsmanagementnetz im vierten Bezugszeitraum (2025-2029) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D2412BESCHLUSS (EU) 2023/2412 DES RATES vom 9. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1754 über den Beitritt der Europäischen Union zur Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0863BESCHLUSS (EU) 2023/863 DER KOMMISSION vom 26. April 2023 zur Ausweisung der Mengen, die 20 % der gesamten Übererfüllung durch bestimmte Mitgliedstaaten im Zeitraum 2013 bis 2020 entsprechen, gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.