Erwägungsgrund 2 32023D2481
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4), der die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2029 abdeckt, müssen bis zum 1. Juni 2024 angenommen werden.
Die unionsweit geltenden Leistungsziele für den vierten Bezugszeitraum (RP4), der die Kalenderjahre 2025 bis einschließlich 2029 abdeckt, müssen bis zum 1. Juni 2024 angenommen werden.