Gesetze
Gesetz wird geladen …
Seit Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen wurde der Besitzstand der EU über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, aus dem Bestimmungen in Anhang XLIV des Abkommens aufgenommen wurden, durch die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt, sodass sich auch die Verpflichtungen der Ukraine im Rahmen der Umsetzung des Abkommens geändert haben. Diesen Änderungen des EU-Rechts muss in Anhang XLIV des Abkommens Rechnung getragen werden, der zu diesem Zweck geändert werden muss.
Seit Abschluss der Verhandlungen über das Abkommen wurde der Besitzstand der EU über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, aus dem…
Sowohl der EU-Besitzstand im Energiesektor als auch die Verpflichtungen der Ukraine aus dem Abkommen und der Mitgliedschaft des Landes in der…
Da seit dem Abschluss der Verhandlungen des Abkommens mehrere in Anhang XV aufgeführte Rechtsakte der Union geändert oder aufgehoben wurden, ist es…
Der neue Besitzstand der Union zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist neu aufgebaut. Es ist angebracht, diesen neuen Aufbau in Anhang XXI zu berücksichtigen. Im…
In Artikel 124 des Abkommens erkennen die Vertragsparteien die Bedeutung an, die der Annäherung der bestehenden Rechtsvorschriften der Ukraine an die der Union…
Artikel 474 des Abkommens sieht die allgemeine Verpflichtung der Ukraine vor, ihre Rechtsvorschriften, auf der Grundlage der unter anderem in Titel VI des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.