Art. 5 32018D1590BESCHLUSS (EU) 2018/1590 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2018 zur Änderung der Beschlüsse 2012/481/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU und 2014/893/EU hinsichtlich der Geltungsdauer der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für bestimmte Produkte und der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 6805) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 5 32022D0722BESCHLUSS (EU) 2022/722 DES RATES vom 5. April 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu unterzeichnen
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 2 32023D1540BESCHLUSS (EU) 2023/1540 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2023 zur Änderung und Berichtigung des Beschlusses (EU) 2021/1870 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für kosmetische Mittel und Tierpflegeprodukte (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 4845) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 5 32017D1243BESCHLUSS (EU) 2017/1243 DES RATES vom 29. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der 98. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses und der 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung von Änderungen der SOLAS-Regeln II-1/23 und II-2/9.4.1.3, der internationalen Codes von 1994 und 2000 für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, des Internationalen Rettungsmittel-Codes und des Anhangs V der MARPOL-Anlage VI zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 5 32015D0873BESCHLUSS (EU) 2015/873 DES RATES vom 18. Mai 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der 48. Tagung des Hafenstaatkontrollausschusses der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle einzunehmenden Standpunkts
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 5 32016D2077BESCHLUSS (EU) 2016/2077 DES RATES vom 17. Oktober 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 70. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 97. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens, der SOLAS-Regel II-1, der SOLAS-Regeln III/1.4, III/30 und III/37, der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10, der SOLAS-Regel II-1/3-12 sowie des STCW-Übereinkommens und des STCW-Codes, des Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.