Art. 3 32026D0565BESCHLUSS (EU) 2026/565 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. März 2026 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass delegierter Beschlüsse zu Verschmelzungen, Spaltungen und dem Erwerb wesentlicher Beteiligungen (EZB/2026/6)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32026D0567BESCHLUSS (EU) 2026/567 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. März 2026 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025 (EZB/2026/7)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 8 32026D0564BESCHLUSS (EU) 2026/564 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Februar 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zu Verschmelzungen, Spaltungen und dem Erwerb wesentlicher Beteiligungen (EZB/2026/5)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32022D0134BESCHLUSS (EU) 2022/134 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. Januar 2022 zur Aufstellung einheitlicher Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen durch die Europäische Zentralbank zwecks Wahrnehmung der ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates übertragenen Aufgaben (EZB/2022/2)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.