Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32025D0507BESCHLUSS (EU) 2025/507 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. März 2025 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2024 (EZB/2025/8)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 651 368 183 EUR;
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32024D0871BESCHLUSS (EU) 2024/871 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2024 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2023 (EZB/2024/8)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 27 234 696 EUR.
Art. 2 Abs. 2 Buchst. b 32026D0567BESCHLUSS (EU) 2026/567 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 5. März 2026 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025 (EZB/2026/7)
weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 30 934 879 EUR.
Art. 2 Abs. null Buchst. a 32016D0007BESCHLUSS (EU) 2016/661 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. April 2016 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2016 (EZB/2016/7)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 357 520 301 EUR;
Art. 2 Abs. 2 Buchst. a 32021D0490BESCHLUSS (EU) 2021/490 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2021 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 (EZB/2021/8)
bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen: 476 526 421 EUR,