Art. 3 32022D0514BESCHLUSS (EU) 2022/514 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 1. März 2022 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2021 (EZB/2022/7)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32023D0672BESCHLUSS (EU) 2023/672 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. März 2023 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Beschlüssen zu Prüfungen interner Modelle (EZB/2023/5)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D0485BESCHLUSS (EU) 2022/485 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/624/EU über die Verwaltung der von der Union im Rahmen des europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossenen Anleihe- und Darlehenstransaktionen (EZB/2022/11)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32022D0447BESCHLUSS (EU) 2022/447 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/15/EU über die Eröffnung von Konten zur Abwicklung von Zahlungen in Verbindung mit Darlehen der EFSF an Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2022/10)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32020D1016BESCHLUSS (EU) 2020/1016 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Juni 2020 zur Eingehung einer engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und der Hrvatska narodna banka (EZB/2020/31)
Dieser Beschluss tritt am vierzehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.