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Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/41) erlässt die Europäische Zentralbank (EZB) jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des nächsten Gebührenzeitraums an die jeweiligen Gebührenschuldner gerichtete Gebührenbescheide.
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/41) erlässt die Europäische Zentralbank (EZB) jährlich…
Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/41) erlässt die EZB jährlich innerhalb von sechs Monaten nach…
Die EZB erlässt jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des nächsten Gebührenzeitraums an die jeweiligen Gebührenschuldner gerichtete…
Die EZB ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der zu erhebenden jährlichen Aufsichtsgebühren zu bestimmen, indem sie Gebührenbescheide für jede Kategorie…
der EZB spätestens bis zum 30. September jedes Jahres zugeht, damit sie bei der Erstellung des Gebührenbescheides für diesen Gebührenzeitraum berücksichtigt…
Gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) sollte innerhalb von vier Monaten nach dem Ende jedes Gebührenzeitraums für jede…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.