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Die Schlussofferte Nordmazedoniens ist zufriedenstellend und erfordert keine Einlegung spezifischer Vorbehalte in Bezug auf Nordmazedonien. Die im Anhang zu diesem Beschluss aufgeführten Bedingungen für den Beitritt Nordmazedoniens zum überarbeiteten GPA werden in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen der WTO (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt Nordmazedoniens einfließen.
Im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation (WTO) ist im Namen der Union der Standpunkt zu vertreten, dass der Beitritt der…
Die Schlussofferte Montenegros spiegelt die Aufstellung des Geltungsbereichs der Union in Anlage I des Überarbeiteten GPA wider. Sie ist deshalb…
Der Beitritt Nordmazedoniens zum überarbeiteten GPA dürfte auf positive Weise zu einer weiteren internationalen Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte…
Die Schlussofferte der Republik Moldau sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Regierungsstellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und…
Die Schlussofferte der Ukraine sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Stellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und Bauleistungswirtschaft sowie…
Am 17. März 2017 stellte die Republik Nordmazedonien (im Folgenden „Nordmazedonien“) einen Antrag auf Beitritt zu dem überarbeiteten Übereinkommen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.