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Im Rahmen jener Erklärung haben die Mitgliedstaaten ferner vereinbart, die Bestimmungen des Artikels 11 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates über Personen, die in einem bestimmten Mitgliedstaat vorübergehenden Schutz genießen und sich ohne Genehmigung in einen anderen Mitgliedstaat begeben, nicht auf Personen in der Union anzuwenden, die vor dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine fliehen, es sei denn, die betreffenden Mitgliedstaaten vereinbaren auf bilateraler Grundlage etwas anderes.
denen der Aufenthalt in einem Mitgliedstaat zwecks vorübergehenden Schutzes gemäß der Richtlinie 2001/55/EG des Rates gewährt wurde oder die auf dieser…
Dieser Beschluss berührt nicht den Besitzstand der Union im Asylbereich, insbesondere das Recht, internationalen Schutz zu beantragen. Wie in der Mitteilung der…
Nach der russischen Invasion in die Ukraine verurteilte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 das Vorgehen Russlands, das die…
Infolge dieser grundlosen und ungerechtfertigten militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine sind Millionen von Menschen vertrieben worden. Als…
Nach der russischen Invasion in die Ukraine verurteilte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24. Februar 2022 das Vorgehen Russlands, das die…
Auf jener Ratstagung wurde eine Erklärung abgegeben, in der die Mitgliedstaaten unterstützt werden, die die Haupteinreiseländer für den Massenzustrom von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.