Erwägungsgrund 3 32021L1883
In der Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2015 mit dem Titel „Europäische Agenda für Migration“ wird eine attraktive unionsweite Regelung für hoch qualifizierte Drittstaatsangehörige gefordert und darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2009/50/EG des Rates überarbeitet werden muss, um die Union in die Lage zu versetzen, Talente wirksamer anzuwerben und damit auch zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen für die Union sowie des Arbeitskräftemangels und der Qualifikationsdefizite in Schlüsselsektoren der Wirtschaft in der Union beizutragen. Die Forderung zur Überarbeitung jener Richtlinie wird in der Mitteilung der Kommission vom 23. September 2020 über „ein neues Migrations- und Asylpaket“ bekräftigt, in dem festgestellt wird, dass die Reform der Blauen Karte EU „anhand eines wirksamen und flexiblen EU-weiten Instruments einen echten Mehrwert im Hinblick auf die Anwerbung von Fachkräften bringen“ muss.