Erwägungsgrund 1 32023D0683
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2018/1107 des Rates geschlossen und trat am 1. August 2018 in Kraft.