Beschluss (EU) 2023/683 des Rates vom 17. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Fachunterausschusses für Entwicklungszusammenarbeit und der Annahme seines Mandats zu vertretenden Standpunkt
Der Kooperationsrat erlässt auf seiner dritten Tagung oder gegebenenfalls im Voraus oder im Nachhinein im schriftlichen Verfahren gemäß Artikel 10 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung einen Beschluss über die Einsetzung eines Fachunterausschusses für Entwicklungszusammenarbeit und über die Annahme seines Mandats.
Erwägungsgrund 4 32023D0683
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