Beschluss (EU) 2023/684 des Rates vom 20. März 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei und über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als erster Partei, Island als zweiter Partei und dem Königreich Norwegen als dritter Partei betreffend die Anwendung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika als erster Partei, der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten als zweiter Partei, Island als dritter Partei und dem Königreich Norwegen als vierter Partei
Am 16. Juni 2011 haben der Rat und die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Beschluss 2011/708/EU über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens angenommen. Artikel 3 jenes Beschlusses sieht die vorläufige Anwendung des Beitrittsabkommens und des Zusatzabkommens ab dem Tag der Unterzeichnung, die am 21. Juni 2011 erfolgt ist, vor. Seit jenem Tag werden die beiden Abkommen vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 5 32023D0684
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