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Zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Artikels 8 des Protokolls sollten die Union und das Vereinigte Königreich Informationen austauschen und in strukturierter Weise alle Fragen erörtern, die sich aus der Durchführung und Anwendung des Artikels 8 des Protokolls ergeben, einschließlich wichtiger Änderungen, die im geltenden Rechtsrahmen der Union und des Vereinigten Königreichs in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern auf Waren vorgesehen sind. Daher ist ein Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses angezeigt, in dem Sondersitzungen des Fachausschusses für Fragen der Durchführung des Protokolls zu Irland/Nordirland (im Folgenden „Sonderfachausschuss“) als Mechanismus zur verbesserten Koordinierung vorgesehen werden, der es der Union und dem Vereinigten Königreich ermöglicht, alle Fragen im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Protokolls in den Bereichen Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern zu ermitteln und zu erörtern und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
Die Union und das Vereinigte Königreich sollten die durch das Austrittsabkommen geschaffenen gemeinsamen Gremien in vollem Umfang nutzen, um dessen Durchführung…
Die Union und das Vereinigte Königreich sollten im Gemeinsamen Ausschuss eine Gemeinsame Erklärung über das Mehrwertsteuersystem für Waren, bei denen keine…
Um den Anwendungsbereich von Artikel 10 Absatz 1 des Protokolls weiter zu präzisieren, sollten die Union und das Vereinigte Königreich dahingehend…
Angesichts der besonderen Umstände in Nordirland muss vorgesehen werden, dass sich die Union und das Vereinigte Königreich nach besten Kräften bemühen sollten,…
Mit Artikel 12 Absatz 2 des Protokolls wird das Recht der Union festgelegt, bei Tätigkeiten des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Umsetzung und…
Die Union sollte die einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs im Gemeinsamen Ausschuss zur Kenntnis nehmen, in der es darlegt, welches Verfahren es zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.