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Gemäß Kriterium 31 Buchstabe g des Beschlusses (EU) 2017/175 und Kriterium O5 des Beschlusses (EU) 2018/680 erhalten Antragsteller für das EU-Umweltzeichen für den Einsatz von energieeffizienten Staubsaugern Punkte; in diesen Kriterien ist außerdem der Verweis auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission und die entsprechenden Energieeffizienzklassen enthalten. Das Gericht erklärte die Delegierte Verordnung mit Urteil in der Rechtssache T-544/13 RENV für nichtig. Um sicherzustellen, dass weiterhin Punkte für die Verwendung energieeffizienter Staubsauger an die Antragsteller für das EU-Umweltzeichen vergeben werden können, sollten Verweise auf die für nichtig erklärte Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 durch Verweise auf die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 666/2013 der Kommission ersetzt werden und die Verweise auf die Energieeffizienzklassen sollten durch Verweise auf die Schwellenwerte für den jährlichen Energieverbrauch ersetzt werden.
Die Kommission hat gemäß dem in Artikel 15 der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Arbeitsplan bestimmte…
Verweise auf die Energieverbrauchsanforderungen gemäß den Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 874/2012, (EU) Nr. 1060/2010, (EU) Nr. 1059/2010, (EU) Nr. 1061/2010…
Der Anhang des Beschlusses (EU) 2018/680 wird wie folgt geändert: (1) Das Kriterium O5 erhält folgende Fassung: „ Kriterium O5 – Energieeffizienz bei…
Kriterium 31 Buchstabe e des Beschlusses (EU) 2017/175 umfasst Verweise auf das Energy-Star-Programm der EU für Bürogeräte und auf das Energy-Star-Abkommen…
Der Anhang des Beschlusses (EU) 2017/175 wird wie folgt geändert: (1) Das Kriterium 8 erhält folgende Fassung: „ Kriterium 8. Energiesparende Beleuchtung (a)…
Erforderlich ist außerdem die Anpassung der Verweise auf Kennzeichnungs- und Qualitätszertifizierungssysteme der Union gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.