Art. 1 Nr. 4 32023D0726In Artikel 36 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 7 Nr. 1 32023D0726In Artikel 7 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 4 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 6 Nr. 1 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
In Artikel 6 wird folgender Absatz angefügt:
Art. 1 Nr. 1 32023D0727BESCHLUSS (GASP) 2023/727 DES RATES vom 31. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung: