Erwägungsgrund 10 32023D0810
Ferner werden regelmäßige Treffen auf Ebene der nationalen Rüstungsdirektoren mit der Taskforce für die Gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich (Kommission, Europäischer Auswärtiger Dienst, Europäische Verteidigungsagentur) organisiert werden, um den Bedarf und die industriellen Fähigkeiten zu bewerten und die erforderliche enge Koordinierung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung aus Lagerbeständen, die Neufestlegung der Prioritäten bei bestehenden Aufträgen und die verschiedenen Projekte zur gemeinsamen Beschaffung, um die angemessene Umsetzung der drei verschiedenen Tätigkeitsbereiche des Ansatzes zu gewährleisten.