Erwägungsgrund 8 32023D0810
Im Einklang mit dem dringenden Bedarf der Ukraine, der insbesondere auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 9. Februar 2023 erörtert wurde, und auf der Grundlage des vom Rat am 20. März 2023 gefassten Beschlusses sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 1000000000 EUR erhöht werden.