Erwägungsgrund 3 32023D0815
Der Beschluss EZB/2010/4 enthält eine Bestimmung zur Verzinsung, die auf die in Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2019/1743 (EZB/2019/31) festgelegte Verzinsung ausgerichtet werden sollte, um eine einheitliche Verzinsung vergleichbarer Einlagen im gesamten Eurosystem zu gewährleisten. Aus Gründen der Transparenz und Kohärenz sollte im Beschluss EZB/2010/4 ausdrücklich auf diese Bestimmung verwiesen werden.