Beschluss (EU) 2023/815 der Europäischen Zentralbank vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/4 über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten (EZB/2023/7)
Der Beschluss EZB/2010/4 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32023D0815
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