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Der Beschluss (EU) 2015/1814 wurde durch die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, und der Prozentsatz für die Festlegung der Menge der bis zum 31. Dezember 2023 jährlich in die Reserve einzustellenden Zertifikate wurde von 12 % auf 24 % verdoppelt, um ein glaubwürdiges Signal für Investitionen in die kosteneffiziente Verringerung von CO2-Emissionen auszusenden. Diese Änderung wurde im Zusammenhang mit dem früheren Klimaziel der Union angenommen, die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Die im Rahmen der Überprüfung der Reserve durch die Kommission durchgeführte Analyse und die erwarteten Entwicklungen, die für den CO2-Markt relevant sind,…
Der letzte Satz in Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 des Beschlusses (EU) 2015/1814 erhält folgende Fassung: „Abweichend von Satz 1 und 2 dieses Unterabsatzes…
Ein ordnungsgemäß funktionierendes, überarbeitetes und mit einem Marktstabilisierungsinstrument ausgestattetes EU-EHS ist ein wichtiges Mittel, mit dem die…
In Absatz 5 Unterabsatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von Satz 1 und 2 werden bis 31. Dezember 2023 die in diesen Sätzen genannten Prozentsätze…
Der Beschluss (EU) 2023/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die Menge der…
Angesichts der Notwendigkeit, ein stärkeres Signal für Investitionen in die kosteneffiziente Reduzierung von CO2-Emissionen auszusenden, und um das EU-EHS zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.