Erwägungsgrund 2 32023D0870
Die geltenden Schengen-Evaluierungsverfahren sind in der Verordnung (EU) 2022/922 des Rates festgelegt, die die Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates ersetzt hat. Eine Evaluierung, die im Einklang mit diesen Verfahren durchgeführt wird, muss jedoch die besonderen Umstände Zyperns berücksichtigen, die im Protokoll Nr. 10 zur Beitrittsakte von 2003 anerkannt sind. Zypern bekräftigte seine Bereitschaft, sich nach Abschluss einer solchen Evaluierung regelmäßig weiteren Schengen-Evaluierungen zu Aspekten des Schengen-Besitzstands zu unterziehen, deren Geltung der Rat beschlossen hat.