Erwägungsgrund 3 32023D0870
Die Schengen-Evaluierung in Bezug auf den Datenschutz erfolgte in Zypern im November 2019 nach Maßgabe der zu dem Zeitpunkt geltenden Schengen-Evaluierungsverfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013. Mit dem durch den Durchführungsbeschluss C(2020)8150 im Einklang mit Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 angenommen Evaluierungsbericht wird bestätigt, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich Datenschutz durch Zypern erfüllt wurden.