Art. 1 Nr. 1 32023D0810BESCHLUSS (GASP) 2023/810 DES RATES vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32021D0730BESCHLUSS (EU) 2021/730 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1349 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde (EZB/2021/19)
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32021D0729BESCHLUSS (EU) 2021/729 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/2098 zu Verfahrensfragen für die Anordnung von Korrekturmaßnahmen bei Nichteinhaltung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 (EZB/2021/18)
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32023D0096BESCHLUSS (GASP) 2023/96 DES RATES vom 10. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32023D0432BESCHLUSS (GASP) 2023/432 DES RATES vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Nr. 1 32019D0009BESCHLUSS (EU) 2019/669 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 4. April 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/10 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2019/9)
Artikel 1 wird wie folgt geändert: