Beschluss (EU) 2025/2325 des Rates vom 10. Oktober 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
Am 26. August 2022 wurden wichtige Änderungen des Gemeinsamen Meldestandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auf internationaler Ebene gebilligt und durch die Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates, mit der die Richtlinie 2011/16/EU des Rates geändert wurde, in das Unionsrecht aufgenommen.
Erwägungsgrund 2 32025D2325
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