Art. 1 32023D0940Der im Namen der Union im Sonderausschuss für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zu…
Erwägungsgrund 3 32024D1708BESCHLUSS (EU) 2024/1708 DES RATES vom 30. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung mit weiteren Leitlinien für die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum genannten Abkommen betreffend die Auslegung von Artikel KSS.11 des genannten Protokolls über die auf entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Staat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften zu vertreten ist
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe p dieses Abkommens eingerichtete…
Erwägungsgrund 1 32024D1708BESCHLUSS (EU) 2024/1708 DES RATES vom 30. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung mit weiteren Leitlinien für die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum genannten Abkommen betreffend die Auslegung von Artikel KSS.11 des genannten Protokolls über die auf entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Staat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften zu vertreten ist
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit (im…
Erwägungsgrund 3 32023D1059BESCHLUSS (EU) 2023/1059 DES RATES vom 25. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Benennung des Finanzinstituts, dessen Referenzzinssatz für die Festlegung des Verzugszinssatzes und dessen Referenzkurs für die Festlegung des Wechselkurses für Währungsumrechnungen herangezogen werden, und im Hinblick auf die Bestimmung des Bezugszeitpunkts für die Festlegung der Wechselkurse zu vertreten ist
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit (im…
Erwägungsgrund 3 32025D0172BESCHLUSS (EU) 2025/172 DES RATES vom 17. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für Energie, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Ausarbeitung technischer Verfahren für die effiziente Nutzung von Stromverbindungsleitungen zu vertreten ist
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der Sonderausschuss im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit seinem…
Erwägungsgrund 3 32024D2585BESCHLUSS (EU) 2024/2585 DES RATES vom 24. September 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Änderung bestimmter Anhänge des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe c des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit ist der mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe p des genannten Abkommens gegründete…