Beschluss (EU) 2023/983 des Rates vom 15. Mai 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), im Hauptausschuss Straßenverkehr der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und gegebenenfalls in Bezug auf eine Mitteilung durch das Generalsekretariat der Vereinten Nationen gemäß Artikel 21 Absatz 1 des AETR in Bezug auf eine Änderung zur Einführung einer Klausel über höhere Gewalt zu vertretenden Standpunkts
Gemäß Artikel 21 AETR kann jede Vertragspartei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Änderungsvorschläge zum Übereinkommen unterbreiten. Bevor die Vorschläge dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt werden, werden sie zunächst im Hauptausschuss Straßenverkehr (SC.1) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) erörtert.
Erwägungsgrund 2 32023D0983
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