Erwägungsgrund 1 32024D1005
Die Revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868, geändert durch das am 20. November 1963 in Straßburg unterzeichnete Übereinkommen zur Änderung der Revidierten Rheinschifffahrtsakte (im Folgenden „Übereinkommen“) ist am 14. April 1967 in Kraft getreten. Das Übereinkommen sorgt für den Fortbestand der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) und der Regelungen für die Binnenschifffahrt auf dem Rhein, die 1815 eingeführt wurden.