Beschluss (EU) 2024/3016 des Rates vom 18. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Interims-Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32024D3016
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