Erwägungsgrund 1 32024D1016
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1165 des Rates von der Union am 29. Juni 2022 unterzeichnet und seit diesem Zeitpunkt vorläufig angewandt und ist am 21. August 2023 in Kraft getreten.