Erwägungsgrund 8 32024D1018
Die Mitgliedstaaten sollten ersucht werden, jene Teile des Übereinkommens zu ratifizieren, die speziell die Verbesserung der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer sowie die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen betreffen, soweit die Union entsprechende Vorschriften erlassen hat, im Einklang mit den geltenden nationalen und verfassungsrechtlichen Verfahren und der geltenden nationalen und verfassungsrechtlichen Praxis sowie Artikel 19 Absatz 5 der Verfassung der IAO —