Erwägungsgrund 4 32024D1025
Am 14. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/338 angenommen, mit dem die humanitäre Freistellung nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen aufgenommen wurde, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Am 31. März 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/726 angenommen, mit dem die humanitäre Freistellung nach der Resolution 2664 (2022) des VN-Sicherheitsrates in die Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen, mit denen die vom VN-Sicherheitsrat oder seinen Sanktionsausschüssen beschlossenen Maßnahmen umgesetzt wurden, und in die vom Rat beschlossenen ergänzenden Maßnahmen aufgenommen wurde. Am 27. November 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2686 angenommen, mit dem in bestimmte Regelungen der Union für restriktive Maßnahmen eine humanitäre Freistellung zugunsten der in der Resolution 2664 (2022) genannten Akteure, zugunsten von Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat, und von Organisationen und Agenturen, die von einem Mitgliedstaat zertifiziert oder anerkannt sind, sowie zugunsten von spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten aufgenommen wurde.