Beschluss (GASP) 2024/1025 des Rates vom 4. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32024D1025
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