Erwägungsgrund 7 32024D1043
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe können die Hauptvertrauensperson und die Vertrauenspersonen verschiedene Kategorien personenbezogener Daten erheben und verarbeiten, darunter Identifizierungs-, Kontakt- und verhaltensbezogene Daten sowie personenbezogene Daten nach Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/1725. Die Kommission fungiert als für die Datenverarbeitung Verantwortliche.