Erwägungsgrund 8 32024D1043
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Statut ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die in der Verordnung (EU) 2018/1725 geregelten Rechte zu achten. Zudem sind alle Bediensteten der Kommission verpflichtet, die Vertraulichkeitsvorschriften zu befolgen.