Erwägungsgrund 6 32024D1043
Darüber hinaus kann die Hauptvertrauensperson gebeten werden, Opfer von Belästigungen, die ein formelles Verfahren eingeleitet haben, zu beraten. Im Rahmen dieses Verfahrens kann das Opfer die Hauptvertrauensperson nach Artikel 39 Absatz 2 des Beschlusses C(2023) 8630 um eine unabhängige Stellungnahme zu bestimmten Aspekten der vorläufigen Prüfung bitten, und die Hauptvertrauensperson kann zu diesem Zweck Zugriff auf personenbezogene Daten des Opfers, des mutmaßlichen Täters sowie von Zeugen oder anderen beteiligten Personen erhalten.