Erwägungsgrund 7 32024D1245
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die in der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechte zu achten. Gleichzeitig muss die Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Mediationsstelle gegenüber dem Ersuchenden strenge Vertraulichkeitsregeln einhalten und unter Umständen die Rechte der betroffenen Person gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten anderer betroffener Personen abwägen.