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In Artikel 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 sind Ausnahmen vom Auskunftsrecht der betroffenen Personen geregelt. Wenn diese Ausnahmen Anwendung finden, braucht die Kommission das Auskunftsrecht nicht gemäß diesem Beschluss einzuschränken. Bei Vorwürfen wegen Mobbings und sexueller Belästigung, die zu einem informellen Verfahren führen, sollten die personenbezogenen Daten vertraulich bleiben. Die Weitergabe dieser Informationen an den mutmaßlichen Täter würde die Verwirklichung der Ziele der Datenverarbeitung ernsthaft gefährden. Deshalb sollten diese Ausnahmeregelungen auf das Auskunftsrecht mutmaßlicher Täter in Bezug auf personenbezogene Daten angewandt werden, die von der Hauptvertrauensperson und den Vertrauenspersonen erhoben werden.
In Artikel 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1725 sind Ausnahmen vom Auskunftsrecht der betroffenen Personen geregelt. Wenn diese Ausnahmen Anwendung finden,…
Es kann erforderlich sein, vertrauliche Informationen über Bedienstete zu schützen, die sich im Rahmen von Verfahren wegen Belästigung an die…
Letzteres kann der Fall sein, wenn es um die Übermittlung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Person, welche Gegenstand eines…
Es kann auch erforderlich sein, die Rechte des Betroffenen zu beschränken, um die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten zu…
Unter bestimmten Umständen sind die Rechte bestimmter betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 und die Notwendigkeit, dass die Kommission wirksam…
Die Kommission könnte insbesondere gezwungen sein, die Rechte des mutmaßlichen Täters als betroffener Person, beispielsweise sein Recht auf Auskunft über seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.