Erwägungsgrund 3 32024D1043
Mit dem Beschluss C(2023) 8630 wurde die Funktion der Hauptvertrauensperson geschaffen und ein informelles Verfahren festgelegt, nach dem sich Opfer von Belästigungen oder Zeugen solcher Belästigungen an die Hauptvertrauensperson wenden können. Die Hauptvertrauensperson ist die wichtigste Anlaufstelle für Opfer von Belästigungen, bei der sie schnelle und vertrauliche Beratung, Informationen über verfügbare Dienstleistungen und Unterstützung erhalten. Im Rahmen eines informellen Verfahrens können sie einen Fall einer der Vertrauenspersonen zuweisen oder in Ausnahmefällen beschließen, selbst die Aufgaben einer Vertrauensperson wahrzunehmen. Die Vertrauenspersonen betreuen die Opfer, hören sie an und unterstützen, informieren und beraten sie bei der Suche nach einer zufriedenstellenden Lösung für eine Situation, in der sich die Opfer belästigt fühlen. Das informelle Verfahren soll dazu dienen, dass dem Opfer bei den von ihm benannten Problemen in geeigneter Form Beistand geleistet wird, ohne dass eine Bewertung des Verhaltens in rechtlicher Hinsicht vorgenommen wird. Bei wiederholten Belästigungsvorwürfen in ein und derselben Generaldirektion oder Dienststelle kann die Hauptvertrauensperson den betreffenden Generaldirektor oder Dienststellenleiter und — mit Zustimmung des Opfers — das Untersuchungs- und Disziplinaramt der Kommission (IDOC) davon in Kenntnis setzen. Die Hauptvertrauensperson kann sich auch mit den einschlägigen Akteuren und Dienststellen in Verbindung setzen, um ihnen unbeschadet ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Informationen oder Ratschläge zu geeigneten Maßnahmen zu geben.