Beschluss (EU) 2024/1102 des Rates vom 25. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss EU-Vereinigtes Königreich für Energie hinsichtlich der Annahme von Leitlinien für Arbeitsvereinbarungen und für Verwaltungsvereinbarungen zu vertretenden Standpunkt
Am 29. April 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Es wird seit dem 1. Januar 2021 angewandt.
Erwägungsgrund 1 32024D1102
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