Erwägungsgrund 1 32023D0274
Der Rat hat am 29. April 2021 den Beschluss (EU) 2021/689 über den Abschluss des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Handels- und Kooperationsabkommen“) angenommen. Das Handels- und Kooperationsabkommen wurde seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt und ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.