Beschluss (EU) 2017/1247 des Rates vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Nach dem Beschluss 2014/295/EU des Rates, dem Beschluss 2014/668/EU des Rates und dem Beschluss 2014/670/EURATOM des Rates wurde das Abkommen am 21. März 2014 in Brüssel und am 27. Juni 2014 in Brüssel vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32017D1247
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