Erwägungsgrund 4 32012D0734
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union unterzeichnet und Teil IV bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden.
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union unterzeichnet und Teil IV bis zum Abschluss der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt werden.