Erwägungsgrund 6 32024D1156
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen an der Liste der geschützten geografischen Angaben zu billigen, die — gestützt auf Artikel 247 und Artikel 274 Absatz 2 Buchstabe a des Abkommens — der Unterausschuss „Geistiges Eigentum“ dem Assoziationsausschuss zur Genehmigung durch den Assoziationsrat empfohlen hat.