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Um die Ziele der PRIMA zu erreichen, sollte der Gesamtbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens so hoch sein wie der Finanzbeitrag der Union. Die teilnehmenden Länder sollten daher ihren Beitrag an denjenigen der Union im Rahmen von „Horizont Europa“ gemäß dem in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/695 dargelegten Grundsatz anpassen. Um sicherzustellen, dass dieser Grundsatz ordnungsgemäß eingehalten wird, sollten nur Beiträge der teilnehmenden Länder berücksichtigt werden, die nach dem 31. Dezember 2024 geleistet werden.
Der finanzielle Gesamtbeitrag der Union zur PRIMA sollte als Höchstbetrag festgelegt werden. Es sollte möglich sein, dass gemäß Artikel 16 Absatz 5 der…
Der Beschluss (EU) 2017/1324 sollte mit den Zielen und den FuI-Prioritäten von „Horizont Europa“ sowie mit den allgemeinen Grundsätzen und Bedingungen gemäß…
Der Finanzbeitrag der Union zur PRIMA, einschließlich EWR-Mittel, entspricht den Beiträgen der teilnehmenden Länder. Der Finanzbeitrag der Union beläuft sich…
Mitgliedstaaten und mit Horizont 2020 oder ‚Horizont Europa‘ assoziierte Drittländer außer den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Ländern können an…
Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1324 hinsichtlich der…
Zusage der teilnehmenden Länder, zur Finanzierung der PRIMA mit einem angemessenen Anteil der für die Ziele der PRIMA relevanten nationalen Ressourcen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.