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Der finanzielle Gesamtbeitrag der Union zur PRIMA sollte als Höchstbetrag festgelegt werden. Es sollte möglich sein, dass gemäß Artikel 16 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/695 der Finanzbeitrag der Union zur PRIMA aus „Horizont Europa“ um solche Beiträge von mit „Horizont Europa“ assoziierten Drittländern erhöht wird. Voraussetzung dafür sollte sein, dass der Finanzbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens dem Gesamtbetrag, um den der Beitrag der Union erhöht wird, entspricht.
Der Betrag des in Teil 2 genannten Finanzbeitrags der Union kann um Beiträge von Drittländern erhöht werden, die mit „Horizont Europa“ gemäß Artikel 16 Absatz 5…
Um die Ziele der PRIMA zu erreichen, sollte der Gesamtbeitrag der teilnehmenden Länder mindestens so hoch sein wie der Finanzbeitrag der Union. Die…
Der Finanzbeitrag der Union zur PRIMA, einschließlich EWR-Mittel, entspricht den Beiträgen der teilnehmenden Länder. Der Finanzbeitrag der Union beläuft sich…
Gemäß Artikel 16 Absatz 5 der Verordnung über „Horizont Europa“ sollte bei der Zuweisung der Finanzbeiträge von mit Horizont Europa assoziierten Drittländern…
Es sollte eine Obergrenze für den finanziellen Beitrag der Union zur PRIMA mit Mitteln aus dem Programm Horizont 2020 festgelegt werden. Unterhalb dieser…
Gemäß Anhang III der Verordnung über „Horizont Europa“ müssen die in Form von Geld- oder Sachleistungen erbrachten Beiträge anderer Mitglieder als der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.