Erwägungsgrund 4 32017D1324
Öffentlich-öffentliche Partnerschaften sollten darauf ausgerichtet sein, enge Synergien zu entwickeln, die Koordinierung auszubauen und unnötige Doppelstrukturen mit unionsweiten, internationalen, nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsprogrammen zu verhindern sowie die allgemeinen Grundsätze von Horizont 2020 insbesondere in den Bereichen Offenheit und Transparenz uneingeschränkt einzuhalten, um Forschung und Innovation zu stärken und einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten.