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Der Beschluss (GASP) 2017/1775 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 1a wird gestrichen.
Artikel 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 2a wird gestrichen.
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) erstellt und ändert der Rat einstimmig die Liste im Anhang.“
Artikel 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 5a erhält folgende Fassung:
Artikel 5b erhält folgende Fassung: Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise betroffen ist, einschließlich Schadensersatzansprüchen und sonstiger derartiger Ansprüche, wie Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder Gegengarantie, insbesondere einer finanziellen Garantie oder finanziellen Gegengarantie, in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, wenn sie geltend gemacht werden von
den im Anhang aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen,
natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die über eine der unter Buchstabe a genannten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder in deren Namen handeln.“
Artikel 6 erhält folgende Fassung:
Artikel 7 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“
Die Anhänge werden wie folgt geändert:
Anhang I wird aufgehoben.
Anhang II wird in „Anhang“ umbenannt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.