Art. 1 Nr. 7 Buchst. a 32021D0124BESCHLUSS (EU) 2021/124 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Januar 2021 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2021/3)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 2 32014D0270BESCHLUSS 2014/270/GASP DES RATES vom 12. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D0472BESCHLUSS (GASP) 2022/472 DES RATES vom 23. März 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 1 32022D1284BESCHLUSS (GASP) 2022/1284 DES RATES vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/339 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 7 32013D0044BESCHLUSS 2013/44/GASP DES RATES vom 22. Januar 2013 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: